Verkehrswertgutachten

Jeder Eigentümer kann für sein eigenes Grundstück, Haus oder seine Eigentumswohnung ein gebührenpflichtiges Gutachten über den Verkehrswert beim zuständigen Gutachterausschuss beantragen.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung aller wertrelevanter Eigenschaften einer Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Die Gebühren für das Gutachten richten sich im Wesentlichen nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes und sind vom Auftraggeber zu zahlen.
Sie sind landeseinheitlich in der Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch festgelegt.

Wertgutachten des Gutachterausschusses genießen eine hohe Akzeptanz.

Bild Wertgutachten