Kaufpreissammlung
Die
Geschäftsstelle des Gutachteraus-
schusses führt eine
Kaufpreissammlung
(§ 195 Baugesetzbuch).
Für die Kaufpreissammlung müssen die beurkundenden
Notare
alle Verträge aus
dem Stadtgebiet Darmstadt, in denen sich
jemand
verpflichtet, Eigentum an einer
Immobilie gegen Entgelt zu
übertragen oder
ein Erbbaurecht zu begründen, in einer
Ausfertigung der
Geschäftsstelle
überlassen.
Die Vertragsurkunden werden unter
strenger Beachtung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen anonymisiert ausgewertet.
Dadurch
entsteht eine umfassende,
sachkundige Analyse der verschiedenen
Teilbereiche des Immobilienmarktes.
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