Kaufpreissammlung

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses führt eine Kaufpreissammlung
(§ 195 Baugesetzbuch).

Für die Kaufpreissammlung müssen die beurkundenden Notare alle Verträge aus dem Stadtgebiet Darmstadt, in denen sich jemand verpflichtet, Eigentum an einer Immobilie gegen Entgelt zu übertragen oder ein
Erbbaurecht zu begründen, in einer Ausfertigung der Geschäftsstelle überlassen.

Die Vertragsurkunden werden unter strenger Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen anonymisiert ausgewertet. Dadurch entsteht eine umfassende, sachkundige Analyse der verschiedenen Teilbereiche des Immobilienmarktes.

 

Bild Kaufpreissammlung