Kaufpreissammlung
Die
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses führt eine
Kaufpreissammlung
(§ 195 Baugesetzbuch).
Für die Kaufpreissammlung müssen die beurkundenden
Notare
alle Verträge aus dem Stadtgebiet Darmstadt, in denen sich
jemand
verpflichtet, Eigentum an einer Immobilie gegen Entgelt zu
übertragen oder ein
Erbbaurecht zu begründen, in einer Ausfertigung der
Geschäftsstelle überlassen.
Die Vertragsurkunden werden unter strenger Beachtung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen anonymisiert ausgewertet. Dadurch
entsteht eine umfassende, sachkundige Analyse der verschiedenen
Teilbereiche des Immobilienmarktes.
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